Paul Bosse und die Paul-Gerhardt-Stiftung

Die Kündigung des Arbeitsvertrages von Paul Bosse
durch die Paul-Gerhardt-Stiftung


Die am 28.12.1933 ausgesprochene Kündigung zum 31.12.1934 (Dok 4) wird vom Vorstand am 18.1.1934 bestätigt, jedoch nicht der am 23.12.1933 vereinbarte Vertrag, so dass Paul Bosse ohne neuen Vertrag und gekündigt erscheint (Dok 6). Allerdings werden in dieser Vorstandssitzung Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung erkennbar, weil Paul Bosse Schwerbeschädigter ist und nur mit Zustimmung der Fürsorgestelle hätte gekündigt werden dürfen. Eine Benachrichtigung der Fürsorgestelle unterbleibt weiterhin.

Stattdessen unterschreibt Paul Bosse in seiner Notlage einen Auflösungsvertrag, der ihm einen Verbleib als Chefarzt bis zum 31.12.1935 sichert, wenn er auf alle Ansprüche an das Paul-Gerhardt- Stift verzichte (Dok 8). Aus dem Protokoll der Vorstandsitzung vom 18.4.1934 (Dok 7a und Dok 7b) wird zweierlei deutlich:
- wenn Paul Bosse den Auflösungsvertrag nicht unterschrieben hätte, hätte er zum 31.12.1934 die Klinik verlassen müssen
und
- dass dem Wittenberger NS-OB Faber die Entfernung Paul Bosses aus der Klinik nicht schnell genug ging.

Unerwartet meldete sich im November 1935 die Fürsorgestelle, bei der Paul Bosse als Schwerkriegsbeschädigter gemeldet war, beim Paul-Gerhardt-Stift wegen der Kündigung von Paul Bosse. Für das Antwortschreiben (Dok 9a und Dok 9b) versicherte man sich der Hilfe des NS-OB Rasch (Dok 10). Dank des erzwungenen Auflösungsvertrages vom 18.4.1934 hatte die Fürsorgestelle keine diesbezüglichen Einwände.

Als Grund für die Kündigung gibt Wolfgang Böhmer (1983), von 1974–1991 Chefarzt am Paul- Gerhardt-Stift, in einer im Auftrag der Diakonie erschienenen Broschüre den auslaufenden (!) Arbeitsvertrag Paul Bosses und seine zu hohen Privatliquidationen Anfang der 1920er Jahre an – bis heute unwiderrufen (Dok 11).


Am wahrscheinlichsten hat sich die Kündigung folgendermaßen abgespielt:

Der 1922 vereinbarte Chefarztvertrag (Dok. 1) ist unbefristet – dies ist den Vertrag schließenden Parteien nach dem 1920 geschlosenen ersten Chefarztvertrag, der über 12 Jahre läuft, klar. Die für die PGStung zeichnenden Personen sind ab 1928 nicht mehr im Amt. Der Terminus 'befristeter Vertrag', der 1935 zum ersten Mal u.W. erwähnt wird, ohne im Worttext des Vertrags zu erscheinen, beruht auf einer damals absichtlichen Verwechslung von Kündigungsmöglichkeit mit Befristung.

Im November 1933 erwähnt der geschäftsführende Pfarrer (Lutze) der PGStung einen Eintrag in der Personalakte Paul Bosses in einem Schreiben an den Vorsitzenden (Schöttler) der PGStung. Hierin beruft er sich auf seinen Vorgänger (Bliedner), der einen Eintrag in die Personalakte 1928/29 hat „anbringen lassen“, dass der Vertrag von 1922 wegen der „Kündigungsfrist“ vor dem 31.12.1933 vorgelegt werden müsse. Der geschäftsführende Pfarrer (Lutze) will damit den Vorstandsvorsitzenden (Schöttler) zum Handeln bewegen, d.h. zur Kündigung. Dieser zögert, nutzt aber schließlich die Zwangslage seines Chefarztes aus. Ob sich ein solcher Eintrag tatsächlich in der Personalakte befindet und wer ihn angefertigt hat, läßt sich heute nicht mehr entscheiden, da sie vernichtet ist. Klar ist nur, der Vorgänger (Bliedner) hat diesen Eintrag nicht eigenhändig angefertigt. Er kommt im Herbst 1928 von seiner Südamerikareise zurück und verläßt das PGSt Ende Oktober 1929, nachdem ihm keine vermehrten Entscheidungsbefugnisse eingeräumt werden. Es erscheint durchaus möglich, dass es zu Reibereien zwischen Paul Bosse und dem geschäftsführenden Pfarrer (Bliedner) kommt, der sehr engagiert die Interessen der „Frauenhilfe fürs Ausland“ vertritt. Es läßt sich leicht ein Streit darüber vorstellen, ob frisch examinierte, qualifizierte Schwestern zur Arbeit nach Brasilien geschickt werden können, ohne die heimische Versorgung im PGSt zu gefährden. Ob dieser Streit so heftig ist, dass er zu einem Eintrag in die Personalakte führt, muss offen bleiben; allerdings hat dieser Pfarrer (Bliedner) in späteren, spärlichen Erinnerungen an die Wittenberger Zeit diesen Konfliktpunkt nicht erwähnt.

Besser ist das Reden vom 'befristeten Vertrag' zu verstehen als Versuch zu Beginn der „Nationalen Revolution“, den „jüdisch versippten“ Chefarzt wenn nicht loszuwerden, so doch seine Machtstellung in der Klinik zu brechen, was ja auch gelingt – eine Argumentation und Redeweise in nationalsozialistischer Zeit, zu der auch heutzutage gerne gegriffen wird: Beides belegt Bräutigam. So kann aus dem einst unbefristeten ein 'gewünschter' befristeter Vertrag werden. Ebenso wird von Krankenkassenseite in einem Schreiben an die Ärztekammer versucht, ihm seine Facharztanerkennungen abzusprechen. Es würde nicht wundern, wenn der Eintrag eine Fälschung im Zuge der „Säuberung“ Wittenbergs gewesen ist. Sowohl der geschäftsführende Pfarrer (Lutze) als auch der Vorsteher des Mutterhauses (Stosch) machen gemeinsame Sache mit Wittenberger Nationalsozialisten. Sie, die beiden Pfarrer, sind an der Formulierung des neuen Vertrages vom 23.12.1933 (Dok 3 bzw. Transkription) beteiligt, die den Chefarzt auf beschämende Weise entwürdigen soll. Wenn redliche Argumentation nicht zum gewünschten Ziel führt, scheut man sich nicht, Hilfe bei Fälschungen zu suchen, damals wie heute: Das gefälschte Operationsbuch (siehe Paul-Gerhardt-Stiftung/Zwangssterilisation-Fälschung statt Beleg), das die Beteiligung Paul Bosses an der Zwangssterilisation belegen soll, dürfte kein Einzelfall ein.

Das letzte Kapitel um die Kündigung (1.3.2020)

Es gibt zwei Erzählungen, auf die bei der 'Rehabilitation' von Paul Bosse partout nicht verzichtet werden darf und sei es, dass mit einer Fälschung gearbeitet werden muss. Nur mit Hilfe einer Fälschung lässt sich die Beteiligung Paul Bosses an der Zwangssterilisation weiter behaupten. Ähnlich wichtig scheint die Erzählung vom „befristeten Vertrag“ oder gar „Zeitvertrag“ zu sein, vielleicht weil Böhmer der erste war, der dies 1983 in seiner Geschichte über das Paul-Gerhardt- Stift behauptet hat. Die für heutige Augen ungewohnte Ausdrucksweise des Arbeitsvertrags war damals – 1920/1922 – völlig normal. Eines der ersten Arbeitsrecht-Lehrbücher spricht von einer regelmäßig wiederkehrenden Kündigungsmöglichkeit eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Verträge, die gekündigt werden müssen, sind unbefristet (Dok 12). Interessant ist, warum man Paul Bosse als einen Chefarzt hinstellen will, dem kein unbefristeter Arbeitsvertrag zugebilligt wird. Das will man noch nicht einmal denken. Man will die Bindung zwischen dem Stift und Paul Bosse als lose hinstellen, so dass die Trennung – sie soll schon im Vertrag angelegt sein – als vernachlässigbar erscheinen kann: Eine hoch ambivalente Rehabilitation, bei der es mehr um die eigene Entschuldung als um eine Ehrung von Paul Bosse geht.

(Die im Text verlinkten Dokumente werden in Originalgröße auf einer neuen Seite angezeigt. Für eine Übersicht über alle genannten Dokumente siehe auch die Seite Dokumente, auf der alle Dokumente chronologisch und verkleinert abgebildet sind.)

erg. 18.10.2021
URL:
www.paul-und-kaete-bosse.de/pkb-pgst/pkb_pgst_kuendigung.html

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